Ersterer durch sein Beharren darauf, rein juristischen Regeln bei den Hexenprozessen anzuwenden: Indizien wie „Tränenlosigkeit während des Verhörs“ oder die „erfolgreiche Nagelprobe“ lehnte er strikt ab. Letzterer stellte die Hexenprozesse generell in Frage und gab eine einhundertseitige Schrift heraus, die sich an gebildete Lübecker richtete. Die Motive von Antens waren aber durchaus auch persönlicher Natur: seine Verlobte Anna Schreiber wurde kurz vor der Hochzeit 1583 in Osnabrück wegen ihrer angeblichen Teilnahme an einem Hexensabbat festgenommen und gefoltert. Sie kehrte ohne ein Geständnis abgegeben zu haben, jedoch mit Lähmungen nach Lübeck zurück. Diverse Quellen besagen, dass beide, sowohl Michaelis als auch von Anten, andernorts wegen ihrer Sympathien zu angeblichen Hexen verfolgt wurden und schließlich in Lübeck Zuflucht fanden.
33 Über Liebe und Vernunft
Hexerei
Heinrich Michaelis, ein Lübecker Rechtsgelehrter und Conrad von Anten, Syndikus des Domkapitels, haben einen großen Beitrag geleistet, den Lübecker Hexenprozessen den Garaus zu machen.
Zeitraum: | 16.-17. Jahrhundert |
Wahrheitsgehalt: |
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Zeitzeugen: | den beiden sei Dank ist die Hexerei in Lübeck vergessen |